Privat und Gewerblich
Seit über 10 Jahren reinige ich Ihnen gerne Ihre Wohnungs-, Haus- oder Bürofenster.
Lassen Sie sich helfen - nicht alles muß man selber machen.
Besichtigung
Aus Erfahrung ist es am besten, wir schauen uns Ihr Objekt gemeinsam an und besprechen, was gereinigt werden soll.
Angebot
Nach der Besichtigung erhalten Sie ein schriftliches Festpreisangebot.
Termin
Wenn Sie das Angebot annehmen, vereinbaren wir zeitnah einen Termin für die Reinigung.
Tip: Eine Fensterreinigung kann über den Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI finanziert werden, wenn ein Pflegegrad (1-5) besteht, da es sich um eine anerkannte haushaltsnahe Dienstleistung handelt, die den Alltag erleichtert.
Auch können die Kosten auf der Steuererklärung angegeben werden (Eintrag in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“).